Der Zoll Karlsruhe hat nach umfangreichen Ermittlungen einen Sozialversicherungsschaden von über 64.000 Euro aufgedeckt. Ein 52-jähriger Transportunternehmer aus Pforzheim wurde dafür vom Amtsgericht Pforzheim zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Zudem wurde der Unternehmer verpflichtet, den entstandenen Schaden vollständig zu ersetzen.
Ausgelöst wurden die Ermittlungen durch eine Mitteilung der Deutschen Rentenversicherung. Diese hatte im Rahmen einer Betriebsprüfung Unstimmigkeiten festgestellt. Die nachfolgende Untersuchung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Karlsruhe brachte ans Licht, dass der Unternehmer seine Beschäftigten in mehreren Lohnabrechnungssystemen erfasste.
„Die Arbeitnehmer erhielten zwar den vereinbarten Lohn und entsprechende Abrechnungen, jedoch wurden gegenüber der Rentenversicherung bewusst falsche, deutlich geringere Beträge angegeben“, erklärte Alina Holm, Pressesprecherin des Hauptzollamts Karlsruhe. „Das Vorgehen konnte insbesondere durch Zeugenbefragungen und Durchsuchungen aufgedeckt werden.“
Insgesamt entstand ein Schaden von über 64.000 Euro durch nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge. Der Unternehmer wurde wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 50 Fällen verurteilt. Symbolbild